Macht, Gewalt, Religion

 

 

Zu: Hannah Arendt, Macht und Gewalt, 2019 (1970)

 

A. Zeitgeschichtlicher und politischer Hintergrund: 1968

 

I. Auf dem Höhepunkt des Vietnamkriegs, in Prag Sturz der Regierung Dubcek; in Amerika Rassenkonflikte (Tod M.L. Kings) und Studentenunruhen (Berkely); Paris Mai 68:  Rücktritt de Gaulles (1969) als Spätfolge des damaligen Aufstands; Sternmarsch auf Bonn; Berlin-West: Attentat auf Rudi Dutschke.

 

II. Die allgemeine wirtschaftliche und technologische Tendenz, die Tätigkeit des Menschen durch Roboter (oder Robotsoldaten)  und die Macht von Personen durch die Anonymität bürokratischer Monster zu ersetzen (51f., 80f.).

 

 

B. I. Ziel des Buches: Besinnung auf das Verhältnis von Macht und Gewalt

Unsere Fragen:

 

Woher kommt politische Macht, worin ist sie begründet? Wie gewaltsam geht es bei Machtgewinn und -verlust zu? Wieviel Gewalt ist notwendig, um sie zu erhalten bzw. zu verteidigen? Ist Macht automatisch immer legitime Macht? Wieviel Gewalteinsatz ist legitim, und wo endet die Legitimität von Gewaltanwendung, um Macht zu erhalten und zu schützen?  H. A.  bestreitet zwar die Legitimität von Gewalthandlungen, andererseits behauptet sie zugleich, daß Macht und Gewalt trotz ihrer Verschiedenartigkeit "zumeist zusammen auf[treten]" (vgl. 53).

 

 

II. Ihre Thesen 1

 

1. Macht und Gewalt 2 liegen, jedenfalls wenn man einen strengen Maßstab anlegt, nicht auf einer Ebene; sie lassen sich weder verschmelzen, noch gehen sie (dialektisch) ineinander über (57f.). Im Gegenteil: es handelt sich bei beiden Größen um direkte "Gegensätze" (57), obwohl sie umgangssprachlich nicht selten miteinander verwechselt oder einander gleichgesetzt werden.

 

1.1 Macht 3 hat einen ganz anderen Ursprung als Gewalt, meint H. A. Der Staat als ganzer (die Mehrheit seiner Bürger) besitzt und verwaltet die Macht, die auf dem Konsens seiner Bürger beruht.

1.1.1 Er ist gewissermaßen das Produkt solcher Macht. Politische Macht ergibt sich ganz allgemein aus dem Zusammenschluß von relevanten Gruppierungen auf der Basis gemeinsamer „Meinungen“ und „Überzeugungen“, setzt also freie öffentliche Kommunikation voraus.

1.1.2 Solche Macht ist der Kern und die Grundform des Staates (52f.).

1.1.3 Darüber hinaus können sich Gruppierungen (Minderheiten) innerhalb eines bereits existierenden Staates bilden (84), um eine bestimmte, gegenüber der „Mehrheitsgesellschaft“ nicht nur sprachlich, sondern auch national, oft auch religiös bzw. weltanschaulich verschiedene Lebensform 4 einschließlich der dazugehörigen Verhaltensweisen (Sitten und Gebräuche) mit dem Anspruch auf Unabhängigkeit (von der Mehrheitsgesellschaft) und auf Selbstbestimmung (Autonomie im Sinne von Selbstverwaltung im gemeinsamen Staatsverband oder sogar mit eigener staatlicher Existenz) entweder zu etablieren oder zu beseitigen (der Fall Katalonien sei als Beispiel erwähnt).

 

1.2 Die Absicherung der staatlichen Macht nach innen sollte sich des Gewaltinstrumentariums nur im äußersten Notfall (d.h. im Sezessionsfall) bedienen. Wenn es in einem Staat friedlich zugehen soll, muß es möglich sein, auf friedliche Weise um die Macht im Staat zu ringen 5. Das setzt unterschiedliche Parteien voraus, die ihre Meinungen öffentlich zum Ausdruck bringen können, um für ihre Positionen Anhänger zu werben und zu gewinnen. (Massenbewegungen und Massendemonstrationen können allerdings auch einen gewaltsamen Umsturz herbeiführen.)

 

1.3 Friedlicher Übergang von einem Herrschaftssystem zu einem anderen (besseren?) ist immer möglich, aber keineswegs selbstverständlich, sonst gäbe es ja keine Revolutionen. Schwierigkeiten bei der Übergabe der Macht an den gesetzlich bestimmten Nachfolger treten in der Regel immer dann auf, wenn das Problem der Legitimität der Herrschaft nur unbefriedigend gelöst ist. Außergewöhnliche Formen der Machtausübung und andere Sonderregelungen (Kriegskabinette, Notstandsgesetze) sind für eine gewisse Zeit meistens unvermeidlich, wenn ein fremder Staat das eigene Land mit kriegerischen Mitteln bedroht oder bereits mit ersten Kriegshandlungen überzieht.

 

1.4 H. A. bestreitet, daß die Machtfrage mit Herrschaft und Herrschaftsausübung (wozu es ja den Staat gibt) verwechselt oder vermischt werden darf. Macht entstehe vielmehr durch Vergemeinschaftung von Individuen zu Gruppen, und weil sie keinen anderen Daseinszweck habe als sich selbst (Macht als Selbstzweck, 52), verschwindet sie auch nur dann, wenn die ihr zugrunde liegende Gemeinschaft 6 auseinanderbricht. Dagegen gehört Herrschaft zur Steuerungsfunktion des Staates. 7

 

2. H. A. vertritt außerdem die Auffassung, daß heute personale Macht immer mehr durch die Anonymität bürokratischer Institutionen und technischer Strukturen ersetzt wird, was z. B. die Ahndung der Schuld von Staatsführern für verübte Verbrechen bzw. ihre Haftung für politisches Versagen sehr erschwert, zumal die Völker als Machtinhaber und somit als die eigentlich Schuldigen sich einer konkreten Verfolgung entziehen; für die kann es eigentlich nur die „Umerziehung“ geben (so für die Deutschen nach dem 2. Weltkrieg oder die Uiguren heute).

 

 

III. Erläuterung zu A.s Gewaltverständnis

 

Gewalt ist für H. A. ein sehr weit gefaßter Begriff. Schon die Störung einer Sitzung oder Vorlesung kann sie als Gewalttätigkeit (100) bezeichnen. Ähnlich hatte J. Habermas die als Reaktion auf den amerikanischen Vietnamkrieg und das weltweite Vordringen von Kapitalismus und Imperialismus verübten Gewaltakte in der Phase der Radikalisierung der deutschen Studentenbewegung (RAF) scharf kritisiert („linker Faschismus“), obwohl sie selber ihr Vorgehen mit dem weltweiten Vormarsch des internationalen Imperialismus begründet hatte, dem anders als durch eine Art Stadtguerilla nicht Einhalt zu gebieten sei. Daß Gewalt auch dem Machtbegriff inhärent ist, kann H. A. doch  nicht leugnen, wenn, wie sie selber schreibt, auch disziplinierende Maßnahmen (Sanktionen) gegen Abweichler vom Generalkonsens notwendig sein können. Gewalt anzuwenden, um Reformen zu erzwingen, hält H. A. unter bestimmten Umständen ebenfalls für zulässig (79), wenn auch nicht für wünschenswert.

 

 

C. Kritik

 

1. In der Realität ist - wie gesehen - die chemisch reine Trennung von Macht und Gewalt, wie sie H. A. vornimmt, nicht möglich. Faktisch hängt es vom Herrschaftssystem ab, wieviel Gewalt der in einem Volk konzentrierten und von ihm ausgehenden Macht beigemischt ist. Ein durch Revolution entstandener Herrschaftswechsel ist ja in der Regel immer mit Gewalt verbunden. Und nicht selten haben Gesellschaften und Völker durch Revolutionen trotz aller Opfer ein neues und qualitativ höherwertiges Gemeinschaftsleben (und Selbstbewußtsein) erreicht, vgl. Code Napoléon, der die Errungenschaften der Französischen Revolution von 1789 in ganz Europa verbreitet hat. Gewiß wird die neue Machtverteilung nicht ständig durch pure Gewalt aufrechterhalten werden können. Aber selbst bloße Sanktionen bei Zuwiderhandeln gegen staatliche Gesetze sind nicht möglich, ohne ein gewisses Gewaltpotential (Polizei und Militär) vorzuhalten und ohne die Bereitschaft, gegebenenfalls Gewaltmittel (S. 52 spricht H. A. mißverständlich von "Machtmitteln", wo sie eigentlich von "Gewaltmitteln" sprechen müßte, so S. 43)  auch in solchen Fällen anzuwenden, wo die Einsicht in den Gesetzesbruch und das Zerstörerische des eigenen Verhaltens fehlt.

 

2. Die Selbstbegrenzung der Machtausübung (angedeutet S. 43) durch die zentrale Einrichtung von Kontrollen anhand von Verfassung und Gesetzen (Gewaltenteilung) spielt im Konzept von H. A. keine nennenswerte Rolle. Offenbar sind lediglich die Inhaber der Vollstreckungsgewalt (Polizei, Militär) solchen Kontrollen unterworfen. Daß die Inhaber der angeblich auf dem Konsens der breiten Massen beruhenden Macht im Staat diese mißbrauchen können, bereitet H. A. anscheinend kein Kopfzerbrechen.

 

3. Macht ist nicht als Selbstzweck zu denken. Sie ist notwendig, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Sie hat eine teleologische Funktion. Die Meinungen und Überzeugungen, von denen H. A. spricht, dienen der Verständigung über gemeinsame Ziele ("etwas Neues", 81) und wie sie zu erreichen sind. Denn genau dazu braucht man Macht. Und sind nicht außerdem auch gemeinsam geteilte Werte notwendig, um eine Gruppenbildung anzustoßen?

 

4. Die Kultur des vordemokratischen, christlichen Abendlandes hat die Religion als das alle Bürger verbindende Fundament des Staates angenommen und im Interesse einer Machtbalance nach einem möglichst ausgewogenen Verhältnis von Kirche und Staat gesucht. Auf diese Weise ist Freiheit zu einem zunächst innerlichen (Gewissensfreiheit), später primär äußerlichen, verfassungsrechtlich verankerten Staatsideal (Religionsfreiheit) geworden. Wie können heute die Bedürfnisse des Individuums nach Freiheit mit den Forderungen der Gesellschaft nach einer starken, gegenüber den Rändern bzw. sektiererischen und konsensfeindlichen Minderheiten geeinten Gemeinschaft in Einklang gebracht werden?

 

Wolfgang Massalsky, 11.12.19 / 24. 1. 2020 für AutSem HU

 

Weiterführende Literatur:

Adelbert Reif (Hg.), Hannah Arendt. Materialien zu ihrem Werk, 1979

 

 

Anmerkungen

1 Hier stärker auf unsere aktuelle Gegenwartssituation hin ausgelegt!

2 Neben Macht und Gewalt, den beiden Titelbegriffen ihres Buches, werden auch die mit ihnen oft verwechselten Begriffe Kraft, Stärke und Autorität besprochen (44ff.).

3 „Macht entspricht der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln.“ (45) Diese Macht ist aber nicht ohne einen gewissen inneren Gruppenzwang gegen Abweichler aufrechtzuerhalten (46). So liege es „im Wesen einer Gruppe und der von ihr erzeugten Macht…, sich gegen [individuelle] Unabhängigkeit, die mit Stärke Hand in Hand geht, zu wehren“ (ib).

4 Durch spezielle religiöse Lebensformen und -anschauungen kann allerdings die von den Gruppen eines Staates nach ihrem Zusammenschluß anfänglich gemeinsam ausgeübte Macht in Konkurrenzkämpfen geschwächt und nach und nach deformiert werden (Bsp. Libanon), was in der Tat eines der am schwersten zu lösenden Verfassungsprobleme solcher quasi multikulturellen, multireligiösen Staaten darstellt. Darüber hat sich H. A. leider keine Rechenschaft abgelegt. Sie scheint vielmehr einen säkularen, mehr oder weniger weltanschaulich neutralen Staat zu favorisieren, wie er sich im Westen herausgebildet hat und wie er sonst auf dem Globus kein zweites Mal vorkommt.

 

5 Allerdings ist jedem Staat das Recht zuzubilligen, bei Verstößen gegen Gesetze oder bei Verfassungsbrüchen mit Sanktionen zu reagieren (vgl. 52).

6 So H. A. schon in Vita activa, TB deutsch,1992, S. 194 (Originalausgabe unter dem Titel "The Human Condition", 1958 erschienen), : "Macht ... besitzt eigentlich niemand, sie entsteht zwischen Menschen, wenn sie zusammen handeln, und sie verschwindet, sobald sie sich wieder zerstreuen."

7 Wie bei einem Auto, ist auch beim Staat zwischen dem Motor (der Macht) und dem (die Herrschaft ausübenden) Chauffeur oder Piloten am Steuer zu unterscheiden, während die Insassen, die darin befördert werden, dasjenige Gut darstellen, ohne das man gar kein Auto benötigte, wobei die (Zahl der) Insassen (bzw. die zu befördernde Last) nicht nur den Kurs (wohin man fährt), sondern auch die PS-Zahl des Motors bestimmen; ob sie zugleich die Besitzer dieses Gefährts sind, hängt zudem davon ab, in wessen Auftrag dieses Auto angeschafft wurde oder wer es sich angeeignet hat. Ähnlich ist es im Staat: Entweder er „gehört“ allen, Staatsform Demokratie (Abart Diktatur), oder er gehört nur einem Teil seiner Bevölkerung: Staatsform Aristokratie (meistens mit monarchischer Spitze); heute spricht man eher von Eliten, die den Staat beherrschen. Einen Sonderfall bildet die islamische Kultur, die von ihren Anfängen an keinen säkularen Staat kennt und die Tendenz hat, Macht und Herrschaft in religiöser Hand zu vereinigen, was für eine Theokratie typisch ist. Die Frage, die sich heute im Westen stellt, ist erstens die, von welchen Traditionen wir unser politisches Selbstverständnis geprägt sein lassen wollen und ob ein rein weltlicher Staat auf Dauer friedlich existieren kann, wenn er kein religiöses Fundament hat, und zweitens, wenn er kein von allen seinen Bürgern anerkanntes religiöses Fundament besitzt, wie verhindert werden kann, daß er nicht ständig Gefahr läuft, sich durch innere Spannungen zu lähmen oder sich selbst mittels Ersatzideologien zu vergötzen (civil religion). Und was wird dann aus der nach H. A. notwendigen, sich frei bildenden Basis von gemeinsamen Überzeugungen und Meinungen?